Fischereiverein Altdorf

                         Sonderregelungen               

 

 

 

Birkensee

Im neuen Jahr dürfen pro Woche (oder Tag) 5 Salmoniden gefangen werden. 

Danach ist, ebenso wie nach Erreichen des Jahreslimits von 30 Salmoniden, jegliches Weiterfischen untersagt. 

Die Regenbogenforelle darf bis 14.12. gefangen werden. 

Gewässersperre nur noch von 15. Februar bis 15. April.

Vom 16.04. bis einschl. 07.05. und von 01.10. bis einschl. 14.10. darf bis zur Petersbrücke gefahren werden.

Das Verbot des Beifütterns ist nur im Frühjahr für die Zeit in der zur Brücke gefahren werden darf gültig.

Der kleine Birkensee kann von 01. August bis 15. September und von 16. November bis 28. Februar befischt werden. 

Bitte beachten Sie die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h und parken Sie platzsparend.

 

Schwarzach

 Gefangene Hechte sind ausnahmslos zu entnehmen.

Sie zählen jedoch nicht zum Wochen- bzw. Jahresfanglimit.

Ein ca. 1km. langer Abschnitt beginnend an der Brücke in Rasch in Richtung Grünsberg (siehe Beschilderung) 

darf nur von Fliegenfischern mit entsprechender Ausrüstung d.h. Fliegenrute, usw. befischt werden.

Umgebaute Spinnruten oder Wasserkugeln etc. zählen nicht zum Fliegenfischen.

Während der Forellenschonzeit ist das Fischen mit Wurm nach wie vor verboten.

Die Aalrutte hat ein Schonmaß von 45 cm.

Änderung:

Das Mindestmaß der Köderfische oder Fischfetzen,

beim Angeln auf Aalrutte und Hecht von 10 cm Länge, ist aufgehoben.

 

Gruber See

Karpfen und Grasfische dürfen laut Gesetz nicht mehr zurückgesetzt werden, es gilt wieder das gesetzliche Schonmaß.

Für Hechte und Zander gilt ebenfalls wieder das gesetzliche Schonmaß von 50 cm.

Das Parken des Autos ist bis auf den Streifen entlang des Altwassers vom Abzweig zur Insel bis hinten zur Kurve überall erlaubt, 

insofern eine Durchfahrt für andere Angler noch möglich ist.

Das Gleiche gilt natürlich auch für Wohnwagen und Wohnmobile.

Das Befahren mit dem Boot ist nur Vereinsmitgliedern gestattet.

 

 

LDM-Kanal

Karpfen haben von 01. Okt. bis einschl. 31. Dez. Schonzeit.

Da es für Karpfen nach dem Gesetz keine Schonzeit gibt, ist deshalb das Fischen auf alle Friedfische verboten.

Köderfischfang jedoch erlaubt.

 

Wagnersee

Tageskartenfischer müssen in Begleitung eines Vereinsmitglieds sein.

Während des Jugendzeltlagers ist das Gewässer für andere Mitglieder gesperrt.

Lagerfeuer bitte nur in den dafür vorgesehenen Behältern machen, bitte keine neuen Feuerstellen anlegen.

Das Abschlagen der Bäume und Sträucher ist verboten.

Das Campen mit Wohnwagen und Wohnmobilen ist nur Vereinsmitgliedern erlaubt. 

Diese dürfen über längere Zeit (z.B. über Nacht) nicht Unbeaufsichtigt stehen gelassen werden.

 

 Wiesent

Das Hechtfischen ist weiter während der Forellenschonzeit erlaubt.

Die Verwendung des Köderfisches ist jedoch nicht gestattet.

Es darf ausschließlich mit Kunstködern, ab 10 cm Länge, gefischt werden.

Dabei brauchen die Widerhaken an den Drillingen nicht angedrückt werden.

Gefangene Hechte dürfen nicht zurückgesetzt werden.

 

Fangbücher

Die Fangbücher müssen bis zum 15. Dezember im Vereinsheim abgegeben werden.

Bitte die Statistikblätter sauber und ordentlich ausfüllen.

 

Umweltschutztag

Zum Umweltschutztag am letzten Samstag im Oktober sind alle Vereins- und Verbandsgewässer gesperrt.

 

Achtung: 

Bitte die gefangenen Fische immer sofort nach der Versorgung einschreiben und erst danach die Angel zurück ins Wasser setzen oder den Angelplatz verlassen.

Das Umsetzen von gefangenen Fischen in ein anderes Vereinsgewässer kann einen sofortigen Vereinsausschluss mit sich führen!

 

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